Neuigkeiten zum Bebauungsplan Hauptstraße-Ost 2.BA gegenüber dem Friedhof – Es freut sich der Investor

Von Otto Breyer                                                                                                             Hahnheim, 23.11.2022

In der letzten Bauausschusssitzung am 03.11.2022 wurde der 2. Bauabschnitt des Bebauungsplans Hauptstraße-Ost beraten. Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 2,2 ha und ist damit sogar noch etwas größer als das Plangebiet in dem bereits rechtskräftigen Bebauungsplan für den 1. Bauabschnitt.

Nach dem vorgelegten, aktuellen Planungsstand möchte die Ortsgemeinde Hahnheim im Wesentlichen wieder nur eine „eng gestaltete“ und mehrgeschossige Doppelhausbebauung zulassen. Nicht nur die massiven optischen Auswirkungen einer solchen, engen Bebauung kann man sich bereits jetzt schon im 1. Bauabschnitt ansehen. Für den gewinnorientierten, investierenden Bauträger ist diese Bebauungsform sicherlich sehr wichtig und interessant. Ob der von der Ortsverwaltung gewünschte „preisgünstige und bezahlbare Wohnraum“ auch möglich gemacht wird bleibt abzuwarten. Fraglich ist ebenso, ob das bisherige dörfliche Gesamtbild von Hahnheim erhalten bleibt oder eventuell sogar eher darunter leidet.

Abbildung 1: Bebauungsplan „Hauptstraße-Ost 2.BA“ – Entwurf für die öffentliche Auslegung Stand 03.11.2022

Durch den Zuzug vieler neuer Familien ist auch ein höherer Bedarf an KiTa-Plätzen zu erwarten. Wir hatten daher von der Wählergruppe Hahnheim bereits im letzten Jahr vorgeschlagen, die Errichtung einer Kindertagesstätte planerisch im 2. Bauabschnitt zu berücksichtigen. Unserer Anregung wurde leider nicht gefolgt. Im Plan ist keine Fläche dafür ausgewiesen bzw. zu erkennen. Auch die Ortsgemeinde Selzen – die gemeinsam mit Hahnheim Kostenträger der bestehenden KiTa Wingerswichtel ist – wirft in ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf die Frage auf, ob durch den zu erwartenden Zuzug von Familien die bestehenden KITA-Kapazitäten auch zukünftig ausreichend sein werden. Die OG Selzen hat bereits signalisiert, dass sie sich finanziell an einem KITA-Neubau und einer Betreibung nicht beteiligen wird! Immerhin ist es dem Planer gelungen zumindest einen Spielplatz (grünes Rechteckt im Norden des Gebiets) im Bebauungsplan auszuweisen.

Neben diesen kritischen Punkten gibt es jedoch auch Lichtblicke. Ein unserer Meinung nach eklatanter Planungsfehler vom 1. Bauabschnitt wird nicht wiederholt: Es wird einen durchgängigen Bürgersteig (!) an der von Westen nach Norden verlaufenden Erschließungsstraße geben. Zudem wird auch dem WGH-Antrag gefolgt und es werden nunmehr 2 Park- Stellplätze pro Wohneinheit verpflichtend vorgesehen. Ein Parkplatzchaos wie in BA 1 zu erwarten ist, wird es dadurch hoffentlich nicht geben.

In seiner nächsten Sitzung am 14.12.2022 wird der Gemeinderat die Unterlagen erneut beraten. Wir bleiben weiterhin am Thema dran und werden Sie regelmäßig Informieren.

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim