Von Otto Breyer
Die Hahnheimer Weinbergsgemarkung – eine schöne Laune der Natur und ein beliebtes Gebiet für Spaziergänge, Wanderungen und Ausflüge. 2017 hatte sich ein 15-köpfiges Team freiwilliger Helfer zusammengetan, um einen Kelterunterstand am Hahnheimer Knopf zu errichten. Die Allgemeine Zeitung lobte im September 2017 in einem Artikel die sehr gute Zusammenarbeit des Teams und die überaus erfreuliche Tatsache, dass eine überdachte Möglichkeit geschaffen wurde, in den Weinbergen zu verweilen und das rheinhessische Panorama zu genießen. Sowohl im laufenden Corona-Jahr 2020 als auch in den vergangenen Jahren war der Kelterunterstand ein häufig besuchtes Ausflugsziel und platze an manchen Tagen aus allen Nähten.
In der Sitzung vom 22. November 2018 des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau, Natur und Tourismus der Ortsgemeinde Hahnheim wurde der Vorsitzende durch ein Ausschussmitglied darauf hingewiesen (TOP 6), dass es eine große Ablagerung unterhalb der Doppelkorbkelter gegeben hat. Der Vorsitzende will den Betreffenden darauf ansprechen.
Bedingt durch diesen Hinweis fand dann am 21. Januar diesen Jahres eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde statt, die zum Ergebnis hatte, dass eine Untersuchung der aufgeschütteten Erde angeraten wurde. Zudem gab die Untere Naturschutzbehörde den Hinweis, dass bei einer Nichtkontamination der Erdaufschüttung diese jedoch an Ort und Stelle verbleiben könne.
In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses vom 07. Oktober 2020 informierte Ortsbürgermeister Kalbfuß die Ausschussmitglieder darüber, dass er ein Bodengutachten beaufträgt hätte und dieses Gutachten die Aufschüttung als Z0* klassifizere. Daraufhin habe er Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstattet.
Falls ein Täter bzw. eine Täterin gefunden werden sollte, muss dieser oder diese für die Beseitigung der Aufschüttung an der Doppelkorbkelter aufkommen, da sich ggfs. unter der Klassifizierung Z0* eine nicht akzeptable Kontamination verbergen und es sich somit um eine illegale Müllablagerung handeln könnte. Falls der Täter oder die Täterin für die mitlerweile über 3 Jahre zurückliegende Tat nicht ermittelt werden kann, muss die Ortsgemeinde Hahnheim selbst für die Beseitigung aufkommen.
Wir als WGH-Fraktion sprechen uns selbstredend für eine strenge Nachverfolgung sowie gegen jegliche illegale Müllablagerungen aus. Wir möchten unsere schöne Hahnheimer Germarkung weiterhin sauber und lebenswert erhalten.
Im konkreten, vorliegenden Fall ist jedoch noch nicht vollständig geklärt, wie schwer die Kontamination des Erdreichs ist. In das erstellte Gutachten hatte bislang nur Bürgermeister Kalbfuß Einblick. Aus uns unbekannten Gründen ist eine Aushändigung des Gutachtens zwecks Kenntnisnamen und Information an die Mitglieder*innen des Landwirschaftsausschusses bisher nicht erfolgt. Sollte die angehäufte Erde schwerst kontaminiert sein, steht außer Frage, dass diese entfernt werden muss. Ist die Kontamination jedoch sehr gering und völlig unbedenklich für den Verbleib in der Gemarkung, dann trägt diese Aufschüttung sogar zu einer Verbesserung der Örtlichkeit bei, da beispielsweise mehr Personen gleichzeitig am Kelterunterstand verweilen können. Bei zukünftigen Veranstaltungen eröffnet die neu gewonnene Fläche (ca. 50 qm) die Möglichkeiten, dass diese u. a. für die Aufstellung von Bänken und Tischen etc. genutzt werden kann.
Zur Lösung dieses nicht schönen Themas beschäftigen uns also weiterhin zwei Fragen: Wann wird das Gutachten endlich durch den Hahnheimer Ortsbürgermeister an die Ausschussmitglieder ausgehändigt und zweitens, ob man nach einvernehmlicher Absprache mit den Behörden die Aufschüttung (Z0 = üblicherweise unbelasteter Boden) an Ort und Stelle belassen kann, ohne dass dadurch mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen sein wird. Diese Variante würde die bereits angefallenen Kosten für das Gutachten nicht noch um eine unter Umständen notwendige, aber sehr kostspielige Entsorgung der Aufschüttung erhöhen.
Herzlichst,
Ihre Wählergruppe Hahnheim