Parkplatz gesucht?

Von Otto Breyer

Ende Januar wurde in der Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses über den neuen Bebauungsplan für das Gebiet der ehemaligen Rheinhessenstuben beraten und dieser auf den Weg gebracht.     

Gleich zu Beginn wurden die konkreten Pläne zum Neubau der 2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten vorgestellt (wir berichteten bereits am 13.09.2020). Der vortragende Architekt berichtete von 18 Parkplätzen in der geplanten Tiefgarage sowie von 3 Behindertenparkplätzen und 3 normalen Parkplätzen, die auf der nördlichen Gebäudeseite errichtet werden sollen. Für 16 Wohnungen soll es also nur eine überschaubare Anzahl von Parkplätzen geben. Die geplanten 1,5 Parkplätze pro Wohneinheit sind das absolute, gesetzlich zulässige Minimum. Die Ortsgemeinde kann nach Landesbauordnung jedoch auch höhere Werte festlegen. Mit Hahnheim vergleichbare Gemeinden schreiben deshalb schon lange 2 Parkplätze pro Wohneinheit vor, um den öffentlichen Straßenraum als Parkraum – verbunden mit Anliegerärger – zu entlasten.

Ein Blick auf die aktuelle Parksituation rund um die Rheinhessenstuben zeigt bereits die Ausnutzung aller gegebenen Parkmöglichkeiten Richtung Bäcker/Dorfladen Boos, Kleegarten sowie Hintere Landstraße. Wird zu einem späteren Zeitpunkt die geplante Erschließungsstraße für das nächste Baugebiet errichtet, ist zu erwarten, dass die Bewohner*innen der Mehrfamilienhäuser bzw. deren Besucher*innen vermutlich dort ihre PKW abstellen werden. Eventuelle Park- und Halteverbot wären nicht hilfreich und führen in der Regel auch nur zu einer Verlagerung des Problems.

Warum die Gemeindeverwaltung sehenden Auges die bereits bestehende, angespannte Parkplatzsituation unnötig verschärft, ist nicht nachvollziehbar.

Die CDU-Fraktion und wir von der WGH haben uns für eine Erhöhung der vorgeschriebenen Stellplätze von 1,5 auf 2 pro Wohneinheit ausgesprochen – die SPD-Fraktion blieb bei dem für den Investor kostengünstigeren, gesetzlichen Minimum. Es ist zu erwarten, dass die SPD-Fraktion mit ihrer Mehrheit im Rat die aktuellen Planungen mit 1,5 Parkplätzen vermutlich in der nächsten Gemeinderatssitzung auch beschließt.

Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass Hahnheim in Zukunft Fahrrad-freundlicher werden will und hierfür gerade die Infrastruktur verbessert – doch neben der Verbesserung der Infrastruktur könnte die Gemeinde noch einen Schritt weiter gehen und zusätzlich noch eine Mindestzahl an Fahrradstellplätzen bei Bauvorhaben festlegen. Die Bereitstellung von Abstellplätzen für Fahrräder könnte mit Hilfe einer gemeindlichen Satzung somit in Zukunft von Bauherren verlangt werden. Hier sollte die Ortsgemeinde ein Zeichen setzen und gerade bei einem solchen Wohnkomplex auch Fahrradstellplätze verlangen.

Für Hahnheim wird das geplante Objekt durch die Schaffung neuen Wohnraums definitiv eine Bereicherung sein. Schöner wäre es aus unserer Sicht dennoch, wenn sich die neuen Gebäude auch in das historisch gewachsene, für unser Rheinhessen typische Ortsbild eingliedern würden und vor allem, wenn sich die aktuell bereits angespannte Parkplatzsituation nicht noch verstärken würden.

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim            

Quellennachweise:

§ 88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO Park-Stellplatzverpflichtung

88 Abs. 3 Nr. 4 LBauO Fahrradstellplätze