Beispielhaft das Thema: „Wiederkehrende Beiträge“ in Hahnheim
Neben zahlreichen an das Finanzamt und direkt an die Kommunen zu zahlenden Steuern, Beiträgen und Abgaben ist die zusätzliche Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (für die Sanierung von Straßen in einer Gemeinde) eine Maßnahme, die den Geldbeutel der Bürger*innen immer stärker belastet.
In Hahnheim hat die SPD mit ihrer Mehrheit im Rat die Wiederkehrenden-Beiträge eingeführt. Diese Mehrkosten betreffen alle Hahnheimer*innen – ausgenommen die Bewohner*innen des Wahlheimer Hofs, der ist davon nämlich ausgenommen!
Wir sind aber der Meinung, man sollte die Bürger*innen komplett von der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen befreien.
In Hahnheim wurde durch dies Maßnahme der SPD außerdem der Gemeindeanteil von bisher 60% auf 40% verringert; diese 20% weniger werden nun auf alle Bürger*innen zusätzlich umgelegt. Das finden wir nicht in Ordnung.
Der Straßenausbau von Kreis- und Landesstraßen war bisher – nach der alten Satzung – für die Bürger*innen ohne deren Kostenbeteiligung möglich. Neu ist, dass nun alle dafür bezahlen müssen. Eine weitere, zusätzliche Belastung, die uns nicht gefällt.
Gerecht – ungerecht? Entscheiden Sie selbst!
Wir haben hier noch einige Informationen zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.
Wie die nachstehenden Auszüge einiger Presseartikel zeigen, ist das Thema auch inzwischen bundesweit ein großes Streitthema und auch innerhalb einzelner Kommunen in Rheinland-Pfalz. Es gibt aber auch Bundesländer, die Straßensanierungen aus den Steuereinnahmen bezahlen und ihren Bürger*innen das nicht auch noch zusätzlich zumuten.
Die oftmals suggerierte „sozial gerechte Umlage“ dieser Gebühren ist bei genauer Betrachtung und je nach Satzung oftmals überhaupt nicht gerecht und sozial. Deshalb…
Ist es gerecht und sozial,
wenn der Gemeindeanteil an einer solchen Maßnahme von bisher 60% auf 40% reduziert wird? (à die fehlenden 20 % tragen nun alle Bürger*innen)
Ist es gerecht und sozial,
wenn die Anlieger von (bekanntermaßen nicht nur von Hahnheimer*innen genutzten) Landes-, Kreis– und Bundesstraßen betroffen sind und jetzt dafür bezahlen müssen?
Ist es gerecht und sozial,
wenn es Ausnahmen gibt?
Ist es gerecht und sozial,
wenn Anwohner kaum benutzter und dadurch auch länger haltender Anliegerstraßen für stark frequentierte Durchgangsstraßen bezahlen müssen?
Darüber kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein und streiten.
Bei der bisherigen Regelung der sogenannten „Einmal-Beiträge“ musste der bzw. die Bürger*in das nur für eine ihn direkt betreffende Maßnahme und einmalig bezahlen. Danach war man für einen Zeitraum von 20 Jahren gegen weitere Beitragserhebungen der Gemeinde gesetzlich geschützt. Wie der Name „wiederkehrend“ schon sagt, können und sollen die Bürger*innen hier öfter, also immer wieder zur Zahlung von Beiträgen aufgefordert werden.
Es stellt sich nun also die Frage, warum sind die Gemeinden und Städte so sehr daran interessiert, diese Änderungen einzuführen?
Die Antwort ist ganz einfach.
Der größte Vorteil aus dieser Vorgehensweise verbleibt bei der Gemeinde bzw. Stadt: das ganze Thema per se entspricht einer „heimlichen“ Steuer- bzw. Gebührenerhöhung.