Ortsgemeinde Hahnheim – Ausweisung von Bauland gegen Empfehlung des Umweltbundesamtes

Am kommenden Donnerstag den 12.12.2019 um 19:30 findet die nächste Gemeinderatsitzung statt. Unter Tagesordnungspunkt 6 wird das Thema „Ortsgemeinde Hahnheim; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Am Baiernhübel“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB“ behandelt.

Hinter diesem sperrigen Namen versteckt sich der Versuch der Ortsgemeinde, das Bauleitplanverfahren für den neuen Bebauungsplan „Am Baiernhübel“ unter dem Mantel des § 13b Baugesetzbuch einzuleiten. Der Bebauungsplan „Am Baiernhübel“ ist nicht zu verwechseln mit dem schon seit Jahren geplanten Baugebiet „Hauptstraße-Ost“.

Was versteckt sich hinter § 13b BauGB?

Vereinfacht gesagt können Wohngebiete (mit einer Grundfläche von bis zu 10.000m²) im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ausgewiesen werden. Dieser Paragraph ist jedoch nur noch bis zum Ende dieses Jahres gültig.

 

Warum ist § 13b BauGB schlecht für uns Hahnheimer Bürger und die Natur?

  • Es gibt keine Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur
  • Es muss keine formale Umweltprüfung erfolgen und kein Umweltbericht erstellt werden
  • Der Bauungsplan muss nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
  • Es gelten stark reduzierte Bürgerbeteiligungspflichten

Sogar das Umweltbundesamt spricht sich klar gegen die Anwendung und für die Abschaffung des § 13b BauGB aus.

In der Empfehlung heißt es:

„§13 b steht damit im Widerspruch zum europäischen Recht über die Umweltprüfung bestimmter Pläne und zu den Grundsätzen des deutschen Städtebaurechts, § 13 b konterkariert das 30 ha-Ziel der Bundesregierung sowie die Bodenschutzklausel, den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, das Prinzip der Stadt der kurzen Wege sowie die selbstgesetzten Klimaschutz- und -anpassungsziele.

Im Ergebnis bewirkt § 13 b BauGB ein ungesteuertes Wachstum der Ortsränder – auch auf ökologisch sensiblen Standorten.“ (Umweltbundesamt, Positionspapier „Abschaffung des §13b BauGB“, November 2017)

 

Dies ist eindeutig ein überstürzter Versuch die Bürger von Hahnheim aus der weiteren Entwicklung Ihres Heimatortes auszugrenzen und ein Geschenk an die Investoren, die Hahnheim zunehmend ausverkaufen wollen.

 

Wir als Wählergruppe Hahnheim sind klar für die notwendige Ausweisung von Baugebieten. Jedoch sollte dies gewissenhaft und im Einklang mit der Natur erfolgen, damit Hahnheim unsere schöne Heimat bleibt und keine Spielwiese für Investoren wird.

Ihre Wählergruppe Hahnheim