Illegale Erdaufschüttung an Doppelkorbkelter – Kontamination?

Von Otto Breyer

Die Hahnheimer Weinbergsgemarkung – eine schöne Laune der Natur und ein beliebtes Gebiet für Spaziergänge, Wanderungen und Ausflüge. 2017 hatte sich ein 15-köpfiges Team freiwilliger Helfer zusammengetan, um einen Kelterunterstand am Hahnheimer Knopf zu errichten. Die Allgemeine Zeitung lobte im September 2017 in einem Artikel die sehr gute Zusammenarbeit des Teams und die überaus erfreuliche Tatsache, dass eine überdachte Möglichkeit geschaffen wurde, in den Weinbergen zu verweilen und das rheinhessische Panorama zu genießen. Sowohl im laufenden Corona-Jahr 2020 als auch in den vergangenen Jahren war der Kelterunterstand ein häufig besuchtes Ausflugsziel und platze an manchen Tagen aus allen Nähten.

In der Sitzung vom 22. November 2018 des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau, Natur und Tourismus der Ortsgemeinde Hahnheim wurde der Vorsitzende durch ein Ausschussmitglied darauf hingewiesen (TOP 6), dass es eine große Ablagerung unterhalb der Doppelkorbkelter gegeben hat. Der Vorsitzende will den Betreffenden darauf ansprechen.

Bedingt durch diesen Hinweis fand dann am 21. Januar diesen Jahres eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde statt, die zum Ergebnis hatte, dass eine Untersuchung der aufgeschütteten Erde angeraten wurde. Zudem gab die Untere Naturschutzbehörde den Hinweis, dass bei einer Nichtkontamination der Erdaufschüttung diese jedoch an Ort und Stelle verbleiben könne.

In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses vom 07. Oktober 2020 informierte Ortsbürgermeister Kalbfuß die Ausschussmitglieder darüber, dass er ein Bodengutachten beaufträgt hätte und dieses Gutachten die Aufschüttung als Z0* klassifizere. Daraufhin habe er Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstattet.

Falls ein Täter bzw. eine Täterin gefunden werden sollte, muss dieser oder diese für die Beseitigung der Aufschüttung an der Doppelkorbkelter aufkommen, da sich ggfs. unter der Klassifizierung Z0* eine nicht akzeptable Kontamination verbergen und es sich somit um eine illegale Müllablagerung handeln könnte. Falls der Täter oder die Täterin für die mitlerweile über 3 Jahre zurückliegende Tat nicht ermittelt werden kann, muss die Ortsgemeinde Hahnheim selbst für die Beseitigung aufkommen.

Wir als WGH-Fraktion sprechen uns selbstredend für eine strenge Nachverfolgung sowie gegen jegliche illegale Müllablagerungen aus. Wir möchten unsere schöne Hahnheimer Germarkung weiterhin sauber und lebenswert erhalten.

Im konkreten, vorliegenden Fall ist jedoch noch nicht vollständig geklärt, wie schwer die Kontamination des Erdreichs ist. In das erstellte Gutachten hatte bislang nur Bürgermeister Kalbfuß Einblick. Aus uns unbekannten Gründen ist  eine Aushändigung des Gutachtens zwecks Kenntnisnamen und Information an die Mitglieder*innen des Landwirschaftsausschusses bisher nicht erfolgt. Sollte die angehäufte Erde schwerst kontaminiert sein, steht außer Frage, dass diese entfernt werden muss. Ist die Kontamination jedoch sehr gering und völlig unbedenklich für den Verbleib in der Gemarkung, dann trägt diese Aufschüttung sogar zu einer Verbesserung der Örtlichkeit bei, da beispielsweise mehr Personen gleichzeitig am Kelterunterstand verweilen können. Bei zukünftigen Veranstaltungen eröffnet die neu gewonnene Fläche (ca. 50 qm) die Möglichkeiten, dass diese u. a. für die Aufstellung von Bänken und Tischen etc. genutzt werden kann.

Zur Lösung dieses nicht schönen Themas beschäftigen uns also weiterhin zwei Fragen: Wann wird das Gutachten endlich durch den Hahnheimer Ortsbürgermeister an die Ausschussmitglieder ausgehändigt und zweitens, ob man nach einvernehmlicher Absprache mit den Behörden die Aufschüttung (Z0 = üblicherweise unbelasteter Boden) an Ort und Stelle belassen kann, ohne dass dadurch mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen sein wird. Diese Variante würde die bereits angefallenen Kosten für das Gutachten nicht noch um eine unter Umständen notwendige, aber sehr kostspielige Entsorgung der Aufschüttung erhöhen.

 

Herzlichst,

Ihre Wählergruppe Hahnheim

Unterdrückung des offenen Meinungsaustauschs!

Von Otto Breyer

Viele Bürger*innen von Hahnheim wie auch Interessierte werden es sicher mitbekommen haben: die von der WGH veröffentlichten Artikel und Berichte werden regelmäßig im Internet und auch außerhalb des Netzes diskutiert – und das ist auch gut so! Unser Wunsch ist es dabei, dass die einfachsten Spielregeln demokratischer Streitkultur eingehalten werden: mit dem Ziel, dass alle Meinungen und Sichtweisen den dafür nötigen Raum finden. 

Wir als WGH fördern Transparenz und – was uns besonders am Herzen liegt – den freien Meinungsaustausch; dafür engagieren wir uns in der Ortspolitik. Jede/r Bürger*in hat andere Vorstellungen und Ideen von der Weiterentwicklung Hahnheims und jede/r kann und soll seine/ihre Meinung kundtun.

Neben der 2018 gegründeten liberalen Facebook-Gruppe „Hahnheim (Hohnem)“, in der zahlreiche Hahnheimer*innen Mitglied sind und in die grundsätzlich jede Person eintreten kann, die am Hahnheimer Ortsgeschehen interessiert ist, hat Ortsbürgermeiser Kalbfuß kürzlich eine zweite Facebook-Gruppe „Hahnheimer Freunde“ gegründet. In der Gruppenbeschreibung heißt es wörtlich „Ganz bewusst haben wir daher die Gruppenregeln angepasst, sodass hier nicht jedes Mitglied Beiträge posten oder auch kommentieren kann […]. Nicht jeder Beitrag hier soll als Diskussionsgrundlage, sondern schlichtweg und ganz bewusst als reine Informationsplattform seitens der Ortsgemeindeverwaltung und des Ortsbürgermeisters dienen für Euch, für Sie, die Bürger*innen unserer Heimatgemeinde.“

Die allen Bürger*innen verpflichtete Ortsverwaltung hat folglich einen Raum geschaffen, in dem für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen geteilt werden, zu dem aber nicht alle Personen Zugang haben. Werden wir als Bürger*innen also nicht mehr alle gleich behandelt? Vertrauensbildende Maßnahmen und transparente Sachverhalte sehen u. E. anders aus; Kritik und andere Sichtweisen sind hier ausdrücklich nicht gewünscht. Der eigentliche Sinn von sozialen Plattformen wie Facebook & Co ist es ja gerade, einer jeden Person zu ermöglichen, ihre Meinung zu sagen, ohne dass diese zensiert wird (natürlich immer unter der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Würde jeder einzelnen Person). Aber genau das – Zensur – findet in der vom Hahnheimer Ortsbürgermeister eröffneten Gruppe statt, indem fortan nur politisch genehme Wahrheiten zugelassen werden und andere Stimmen nicht mehr zu Wort kommen.

Grundsätzlich kann natürlich jede Person Gruppen eröffnen und nur bestimmten Mitgliedern Zutritt gewähren. Wenn diese Gruppe allerdings von einem demokratisch gewählten Ortsvorsteher gegründet und moderiert wird und – nach eigenen Angaben – der wesentliche Zweck der Gruppe die Informationsverbreitung durch die Ortsverwaltung  darstellt, darf es nicht sein, dass bestimmten Bürger*innen der Zutritt und damit die veröffentlichten Informationen bewusst vorenthalten werden. Was kommt als nächstes? Man mag es sich nicht vorstellen.

In vielen Ländern der Welt ist eine – zumindest ähnliche – Vorgehensweise – inzwischen leider traurige Realität geworden. Wir als WGH wollen sowas nicht und laden Sie herzlichst dazu ein, Ihre Meinung und vor allem auch Ihre Kritik und zu allen Themen weiterhin abzugeben. Wir sind immer offen für Diskussionen, gute Argumente und andere Sichtweisen und freuen uns, wenn Sie uns dabei unterstützen und mitmachen.

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim

 

Link zur Hahnheim (Hohnem) Facebookgruppe:

https://www.facebook.com/groups/410130892758906

 

Link zur Hahnheimer Freunde Facebookgruppe:

https://www.facebook.com/groups/931080620697351

Ratssitzung am 16.09.2020 – Rheinhessenstuben und Fahrradweg

 

Von Otto Breyer

Am Mittwoch, den 16.09.2020, war es wieder soweit: die Baugebiete „Am Baiernhübel“ und der Fahrradweg nach Sörgenloch standen – neben einigen anderen Themen – auf der Agenda. Seit nun mehr als einem halben Jahr finden sämtliche Gemeinderatssitzungen und Ausschüsse wegen der Corona-Vorgaben in der Gemeindehalle statt. So weit so gut, sollte man meinen, jedoch zeigten die anwesenden Bürger*innen zum wiederholten Mal regen Unmut über die Tatsache, dass sie aufgrund der katastrophalen Akustik im Saal von den Redebeiträgen wenig bis gar nichts verstehen konnten. Dies führte sogar soweit, dass nach nur 10 Minuten der erste Bürger die Sitzung verließ. Bedauernswerter Weiße ist es der Ortsverwaltung bisher nicht gelungen, eine Lösung und somit eine Besserung für die Besucher*innen zu erzielen.

Der Tagesordnungspunkt 2 stellte sich als ein Thema heraus, dass es in sich hatte: Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Sicherstellung der verkehrstechnischen Anbindung der künftigen Baugebiete „Hauptstraße-Ost BA 2“ und „Am Baiernhübel“.

Ziel dieses Vertrages ist es, der Gemeinde zu ermöglichen, eine Straße in der Verlängerung der hinteren Landstraße bis hin zum Friedhof auf der L432 zu bauen (siehe Grafik). Der Grundstückseigentümer (IDEAL Investor) verpflichtet sich darin, einen 8m breiten Streifen für eine zukünftige Straße an die Ortsgemeinde abzutreten. Die Ortsgemeinde wiederum verpflichtet sich in dem Vertrag, für den Investor zeitnah einen Bebauungsplan für das Baugebiet „Am Baiernhübel“ aufzustellen. Ein erster Entwurf des Vertrages wurde bereits im Bau-Ausschuss vor wenigen Wochen diskutiert. Da dieser Entwurf jedoch sehr unpräzise formuliert war, wurde mit Zustimmung aller Ausschussmitglieder*innen beschlossen, den Entwurf zu überarbeiten und dem Gemeinderat eine überarbeitete Version zur Abstimmung vorzulegen. Es sollte in der Sitzung vom 16.09.2020 also über den neuen, geänderten Vertragsentwurf abgestimmt werden. Dieser war jedoch weder bei den Sitzungsunterlagen noch wurde er nachgereicht. Die CDU-Fraktion und wir von der WGH wiesen darauf hin, dass wir nicht bereit seien über einen nicht vorliegend Vertrag „blind“ abzustimmen, den von uns niemand vorher einsehen konnte. Mit der Mehrheit der SPD-Fraktion wurde der Ortsbürgermeister trotz alledem beauftragt, den im Rat nicht vorgelegten, finalen Vertrag mit allen eventuellen Verpflichtungen und Risiken mit dem Investor abzuschließen und zu unterschreiben. Dieser Umstand ist u. E. nach sehr außergewöhnlich  und vergleichbar mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ohne diesen (mit allen seinen Regelungen) je gesehen zu haben.

In der weiteren Diskussion zu diesem TOP wurde überraschender Weise bekannt, dass die Ortsgemeinde Hahnheim Angabe gemäß ein Grundstück gekauft hätte:

Grundsätzlich ist jeder sinnwolle Grunderwerb erst einmal zu begrüßen. Es stellt sich jedoch zum einen die Frage, wieso der Gemeinderat darüber nicht Bescheid wusste und weshalb die Ortsgemeinde nicht auch die Flächen im „BA 2“-Gebiet (2. Bauabschnitt Baugebiet „Hauptstraße-Ost“) erworben hatte. Die Gemeinde und der Gemeinderat wären dann selbst in der Lage, die Grundstücksgrößen und m²-Preise für zukünftige Bauherren ohne Einschaltung eines Investors mit Gewinnerzielungsabsichten festzulegen. Stattdessen werden wie im „BA 1“-Abschnitt vermutlich lediglich Immobilien zum Erwerb angeboten. Die Chance auf individuelles Bauen für Familien ist hiermit erneut vertan.

Bei TOP 7 sollte über die Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten sowie den Betreuungsvertrag für die Kindertagesstätten abgestimmt werden. Der erste Entwurf des Vertrages wurde in der letzten Gemeinderatsitzung vom 25.06.2020 in der Kindergartenausschuss zur Beratung verwiesen. Der Kindergartenausschuss fand seit diesem Datum nicht mehr statt, sodass auch hier eine abschließende Beratung nicht stattfinden konnte.

TOP 10.3 befasste sich mit dem geplanten, großen Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 3 Vollgeschossen und 16 Wohnungen auf dem Gebiet der Rheinhessenstuben – wir berichteten vor kurzem. Der Sitzungsleiter informierte den Rat, dass dieser TOP vertagt werden würde und eine Sondersitzung im Oktober einberufen werden sollte. Für uns war nicht erkennbar, warum zu Gunsten eines Investors dieser Zeitdruck aufgebaut werden soll.

Ein Streitthema war unter TOP 11 wieder einmal der Fahrradweg nach Sörgenloch. Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag auf Expertenanhörung. Demnach soll ein neutraler Experte die Thematik vollständig überprüfen und bewerten. Als Experte wurde in dem SPD-Antrag der Fachplaner Herr von Mörner als unabhängiger Experte vorgeschlagen, obwohl dieser bereits die Radwegeplanung auf der Nordseite in seinem Gutachten favorisierte. Von der gewünschten Neutralität kann hier also keine Rede sein. Die WGH wird einen unabhängigen, neutralen Experten der Verwaltung vorschlagen, damit der Radweg nun endlich und schnellstmöglich umgesetzt werden kann.

Sehr schade ist, dass eine sachbezogene Besprechung und Erörterung bei einigen (oder vielen) Tagesordnungspunkten leider nicht (mehr) möglich war und in unangenehme, kontroverse Diskussionen mündete.

Trotz allem war sich der Rat in den TOPs 6-8 einig, was wiederum zeigt dass trotz der diametral unterschiedlichen Meinungen ein geordnetes Miteinander möglich ist.

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim

 

2 große Mehrparteienhäusern mit 16 Wohneinheiten in Hahnheim geplant

Von Otto Breyer

Am kommenden Mittwoch, den 16.09.2020, findet die nächste Gemeinderatssitzung in Hahnheim statt. Ein spannendes Thema dieser Sitzung wird dabei der Tagesordnungspunkt 10.3 sein, der sich mit dem geplanten Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohneinheiten und einer Tiefgarage beschäftigt. Der Gemeinderat kann nach § 36 BauGB nun über die Zulässigkeit dieses Bauvorhabens entscheiden.

Im Zuge dieser geplanten Neubebauung soll das gesamte Areal der Gaststätte „Rheinhessenstuben“ an der Bahnhofstraße 3 abgerissen und durch zwei große Mehrfamilienhäuser, die Platz für 16 Parteien bieten sollen, ersetzt werden.

Konkrete Pläne für die Ausmaße der Häuser sowie deren Erscheinungsbild können auf der Website des Investors eingesehen werden (https://www.ideal-wohnungsbau.de/bauprojekte/hahnheim-bahnhofstra%C3%9Fe-3/). Am ehesten lassen sich die Planungen mit dem neuerrichteten Gebäudekomplex gegenüber der Netto-Filiale in Zornheim vergleichen.

Bisher gibt es im Hahnheimer Ortsbild keine vergleichbaren Mehrfamilienhäuser, die dieser Größenordnung entsprechen würden. Gerade in der jüngsten Vergangenheit hat sich der Gemeinderat bei der Festlegung des Bebauungsplans für das Baugebiet „Hahnheim-Ost“ immer wieder gegen große Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage ausgesprochen, da diese dem historisch-gewachsenen und typisch rheinhessischen Ortsbild nicht gerecht werden können.

Auch wir von der WGH entschieden uns damals gegen diese Art der Bebauung. Aus unserer Sicht sprächen folgende Gründe gegen die Pläne in ihrer aktuell vorliegenden Version:

  1. Die geplanten Häuser passen in ihrer Größe und ihrem Erscheinungsbild (Quaderbauweise, Staffelgeschoss, Flachdach) nicht in das klassisch rheinhessische Ortsbild Hahnheims.
  2. In der Tiefgarage sollen nur 24 Parkplätze entstehen. Bei insgesamt 16 Wohneinheiten (mit durchschnittlich angenommenen 2 Fahrzeugen pro Wohneinheit) werden 8 Fahrzeuge dauerhaft in den umliegenden Straßen parken. Bereits jetzt ist die Parksituation in der Bahnhofstraße (von der Bäckerei bis zu den Rheinhessenstuben) und in der hinteren Landstraße an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt, sodass durch eine höhere Belastung seitens der Neubauten ein noch größeres Verkehrschaos anzunehmen ist. Weitergehend müssen zusätzlich auch noch die zukünftigen Besucher und Gäste der Mehrfamilienhäuser-Parteien mit einberechnet werden, die schließlich auch irgendwo parken müssen.
  3. Reicht unsere bestehende Infrastruktur (Kindergärten, Schule, Busverbindungen etc.) aus? Zu Bedenken gilt, dass der zweite Bauabschnitt des Baugebietes „Hahnheim-Ost“ sowie das Baugebiet „Am Baiernhübel“ erst noch geplant und errichtet werden müssen.

 

Grundsätzlich befürworten wir die Schaffung neuen Wohnraums in Hahnheim. Doch sollten sich neue Gebäude in das historisch gewachsene, für unser Rheinhessen typisches Ortsbild eingliedern und keine Bausünden entstehen, die das Ortsbild auf Dauer entstellen.

Neben diesem bedeutsamen und wichtigen Thema stehen noch einige weitere interessante Tagesordnungspunkte auf der Liste der Gemeinderatssitzung. Wir sind deshalb sehr gespannt und freuen uns auf die nächste Sitzung, um unser Hahnheim, wie wir es schätzen, voranzubringen.

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim

www.wg-hahnheim.de

Fährst du noch Auto oder radelst du schon? – solider 9. Platz für die WGH beim Stadtradeln

Von Anna Engmann

Vom 06.06. – 26.06.20 nahm die Verbandsgemeinde Rhein-Selz an der Aktion „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ teil. Die Aktion „Stadtradeln“ ist ein deutschlandweiter Wettbewerb, der es zum Ziel hat, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege auf klimafreundliche Weise mit dem Fahrrad zu bewältigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man regelmäßig Fahrrad fährt oder nur gelegentlich, denn jeder gefahrene Kilometer, den man ansonsten mit dem Auto zurücklegt hätte, zählt.

Auch die WG Hahnheim hat sich dieses Jahr daran beteiligt, wenn auch unter erschwerten Bedingungen: So starteten wir erst eine Woche später in den Wettbewerb und konnten auf die Schnelle nur vier Radler aktivieren. Nichtsdestotrotz haben wir mit unseren 702 geradelten Kilometern einen respektablen 9. Platz (bei 15 angemeldete Teams) erreicht. Unser klimafreundlicher Beitrag beziffert sich somit auf eine stolze Einsparung von 103kg CO2. Die gesamte VG Rhein-Selz konnte mit 88 aktiven Radfahrern insgesamt 19.424 km zurücklegen und beachtliche 3 Tonnen CO2 vermeiden.

Für die vier aktiven WGH-Radler, die sich an der Aktion dieses Jahr tatkräftig beteiligt haben, war es eine große Freude und wir sind stolz auch einen kleinen Beitrag für ein klimafreundlicheres Leben in unserer Verbandsgemeinde geleistet zu haben. Wir werden auch in den kommenden Jahren am „Stadtradeln“ teilnehmen – dann aber rechtzeitig zum Beginn der Aktion, um voll durchstarten zu können und so viele Mitradler für uns zu gewinnen, wie möglich.

Denn dabei sein ist in diesem Fall wirklich alles: Jeder gefahrene Kilometer ist ein Erfolg für die Umwelt und somit auch für uns alle.

 

https://www.stadtradeln.de/index.php?id=7823&

Gemeinderatssitzung am 25.06.2020 – Baugebiet Hauptstraße-Ost und Naturkita

Von Otto Breyer

Am Donnerstag den 25.06.2020 war es soweit – die Themen Baugebiete „Hauptstraße-Ost“, „Hahnheim-Süd“ und „Am Baiernhübel“ standen – neben einigen  anderen Themen – auf der Agenda. Aufgrund der aktuellen Situation fand die Ratssitzung in der Gemeindehalle mit ausreichend Abstand und maximal 12 Zuschauern statt. Die Akustik war leider erneut katastrophal, sodass einige Ratsmitglieder und die anwesenden 12 Bürger teilweise die Redebeiträge nicht verstehen konnten. Da davon auszugehen ist, dass das noch einige Zeit so sein wird, muss die Ortsverwaltung hier dringend nachbessern.

Tagesordnungspunkt 2, der sich im Wesentlichen mit dem Bebauungsplan „Hahnheim-Süd“ sowie „Am Baiernhübel“ befasst hatte, wurde auf Antrag der CDU-Fraktion in den Bauausschuss zurückverwiesen. Hier hat sich leider ein altbekanntes Muster wiederholt: Vermeintlich zeitkritische Bauthematiken werden durch den Ortsbürgermeister direkt in den Gemeinderat eingebracht, um ein möglichst schnelles Abstimmungsergebnis zu erzielen. Normalerweise gehören diese Themen erst in den Bauausschuss, damit dort die angemessene Bedeutung und nötige Aufmerksamkeit ausreichend gewürdigt werden  und entsprechende Fragestellungen besprochen und  geklärt werden können. Erst wenn alle Fragestellungen geklärt sind und eine Empfehlung an den Rat erfolgt ist, sollte der Gemeinderat abschließend darüber entscheiden.

Bei TOP 3 wurde einstimmig beschlossen, dass das Grundstück auf dem Naturkindergarten zukünftig angesiedelt sein wird, aus dem Bebauungsplan „Hahnheim-West“ herausgenommen wird und somit eine isolierte Betrachtung nach §35 Baugesetzbuch (Bauvorhaben im Außenbereich) ermöglicht wird. Damit können notwendige Genehmigungsprozesse schneller durchlaufen werden und die Naturkita kann hoffentlich noch im Laufe dieses Jahres an den neuen Standort umziehen.

TOP 4 und 5 befassten sich mit dem Bebauungsplan „Hauptstraße-Ost“. Durch eine Anpassung des Erschließungsvertrages und Stellung einer Konzernbürgschaft durch die MAG konnte eine Verringerung der Erschließungskosten von ca. 25.000 € erreicht werden, was den zukünftigen Bauherren zu Gute kommt.

Wie bereits berichtet, werden u. a. zur L 432 in Richtung Köngernheim Lärmschutzwände an den Außengrenzen des Baugebiets errichtet. Zur Entscheidung im Rat standen bisher leider nur eine Steinwand und eine Betonwand mit Holzverkleidung. Auf u Antrag unserer  WGH-Fraktion hin wurde  beschlossen, dass der Erschließungsträger beauftragt wird, die Möglichkeit einer ökologischen Lärmschutzwand (Metallkörbe werden mit Erde befüllt und bepflanzt) zu prüfen. Es gebe dann die Möglichkeit,  sich zwischen einer Steinwand und einer ökologischen Lärmschutzwand  zu entscheiden. Unserer Meinung nach bemüht sich Hahnheim in letzter Zeit um ökologische Vielfalt (Blühwiesen) und Nachhaltigkeit. Diesem Ansatz sollte auch bei den Baugebieten gefolgt werden.

Erfreulich war,  dass in der Sitzung viele positive Diskussionen möglich waren. Insbesondere auch Gert Holland-Cunz, der Ortsbürgermeister Kalbfuss als Sitzungsleiter vertrat, leitete die Sitzung sehr gut und gewährte jedem Ratsmitglied entsprechend ausreichende Wortbeiträge. Das war in vergangenen Sitzungen leider öfters nicht der Fall.

Nach Abhandlung der verbleibenden Tagesordnungspunkte wurde die Sitzung um 22:15 geschlossen.

Auf dieser Basis freuen wir uns darauf auch in den  nächsten Sitzungen Hahnheim weiter voranzubringen.

 

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim

Hahnheimer Gemeinderatssitzung in Corona-Zeiten zumutbar und notwendig?

Von Otto Breyer

Am kommenden Mittwoch den 06.05.2020 hat Ortsbürgermeister Werner Kalbfuß zu einer Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Hahnheim eingeladen.

Seit dem 16. März sind Schulen und Kitas für den Großteil der Hahnheimer Bevölkerung geschlossen. Ein generelles Kontaktverbot für mehr als 5 Personen gilt ebenso noch. Alle Bürgerinnen und Bürger schränken sich derzeit massiv ein, um eine Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Mit Erfolg: Die Entwicklung der Neuinfektionszahlen ist rückläufig.[1] Stand 03.05.2020 gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.147 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 177 Todesfälle und 5.076 genesene Fälle.[2]

Für den kommunalen Politikbetrieb gelten freilich andere Regeln. Insbesondere den ehrenamtlich engagierten Mandatsträgern*innen wird auch einiges abverlangt. So heißt es in der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz, dass Gremiensitzung weiterhin möglich seien. Bürgermeister und Landräte müssen im Einzelfall in eigener Verantwortung entscheiden, ob Sitzung durchgeführt werden können.[3]

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz, die oberste Aufsichtsbehörde auf kommunaler Politikebene empfiehlt aber, „… Sitzungen sollten derzeit jedoch

  • auf das absolut notwendige Maß reduziert und
  • nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten

abgehalten werden. Von daher ergeht die Empfehlung, Sitzungen nur in solchen Fällen und in dem Umfang durchzuführen, wie eine zeitliche Befassung durch das Gremium zwingend notwendig ist.“

Tagesordnungspunkte der kommenden Sitzung wie zum Beispiel TOP 3 „Bebauungsplan „Hauptstraße-Ost“; Vergabe von Straßennamen“ oder TOP 6 „Neuvergabe der Baumkontrolle“ sind nach unserer Meinung keine unaufschiebbaren Angelegenheiten. Darüber hinaus lässt die GemO bei dringender Sachlage eine Eilentscheidung alleine durch die Ortsverwaltung zu, worüber die Gemeinderatsmitglieder erst im Nachgang informiert werden müssen.

Bereits die Kollegen*innen der SPD-Fraktion aus Guntersblum haben erklärt, an der Sitzung des Guntersblumer Gemeinderates am 30. April nicht teilnehmen zu wollen und dafür ihr Gründe genannt.

 

Auch wir als WGH-Fraktion werden nach interner Abwägung und telefonischer Beratung in Anbetracht der aktuellen Corona-Situation deshalb vorsorglich aus Rücksicht auf unsere Mitbürger*innen und um unserer Vorbildfunktion gerecht zu werden an der kommenden Gemeinderatssitzung nicht teilnehmen.

Unsere Entscheidung haben wir dem Ortsbürgermeister und den anderen beiden Fraktionen schriftlich mitgeteilt.

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim

 

[1] Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/coronavirus-karte-100.html

[2] Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/aktuell-6147-faelle/

[3] Quelle: https://add.rlp.de/de/coronavirus/

Gemeinderatssitzung vom 11.03.2020 – dickes Haushalts-Minus 2020

Von Otto Breyer

Am Mittwoch den 11.03.2020 fand die erste Gemeinderatssitzung im Jahr 2020 statt. Mit insgesamt 17 Tagesordnungspunkten war die Agenda sehr lang mit einem Sitzungsende am späten Abend.
Direkt zu Beginn wurde der wichtigste Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hahnheim für das Haushaltsjahr 2020“ behandelt. Mit Ausnahme des Jahres 2018 ist die Entwicklung der Jahresergebnisse der Ortsgemeinde Hahnheim seit dem Jahr 2016 stark negativ – und das wird sich lt. den vorgelegten Planzahlen bis ins Jahr 2023 fortsetzen! Im aktuell für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegten Plan wird das Jahresergebnis sogar Minus 302.154,00 € betragen – keine schöne Prognose.


Die WGH-Fraktion nahm dies zum Anlass verschiedene, ausgewählte Positionen des Haushaltes zu hinterfragen und hatte mehrfach Erläuterungsbedarf. Lösungen waren daraus nicht erkennbar.
Auch der Finanzhaushalt für das Jahr 2020 endet mit einem dicken Minus. Der Saldo aus ordentlichen/außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt Minus 199.825,00 €! Es ist geplant dieses Minus durch den Verkauf des Grundstücks auf dem der CAP-Markt entstehen soll auszugleichen. Der Verkauf soll jedoch an einen Investor erfolgen, nicht jedoch an den voraussichtlichen CAP-Markt Betreiber. Wir empfehlen, auch andere, denkbare Lösungs-Szenarien (z.B. Erbbaurecht) zu prüfen. Wie lange das CAP-Markt Modell – bei der starken Supermarktkonkurrenz in Mommen- und Undenheim funktionieren soll, ist unseres Erachtens nach offen.

Eine echte, überlegenswerte und nachhaltigere Alternative wäre es aus unserer Sicht das Grundstück an ortsansässige Betriebe bzw. an Gewerbetreibende mit zukünftigem Firmensitz in Hahnheim zu verkaufen. Hier hätte die Ortsgemeinde die Chance auf Dauer Gewerbesteuereinnahmen zu generieren.

Sehr positiv und lobenswert fanden wir am Haushaltsentwurf, dass nun 10.000 € zur Sanierung der Trauerhalle am Friedhof eingeplant worden sind – die damit hoffentlich dieses Jahr für ein WGH-Wahlversprechen „Sanierung der Trauerhalle und Friedhofsgestaltung“ eingesetzt werden können.

Im weiteren Verlauf der Ratssitzung wurden die anderen Tagesordnungspunkte nahezu einstimmig beschlossen. Beim Tagesordnungspunkt 16 „Anfragen“ erkundigten wir uns nach dem Sachstand beim Thema KFZ-Beschaffung für die Gemeindearbeiter. Zur Erinnerung: Da der aktuell genutzte Traktor sehr teuer in der Unterhaltung und nicht wirklich praktikabel war fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30.10.2019 den Entschluss, einen Pritschenwagen zu kaufen bzw. zu leasen. Schon damals haben wir als WGH-Fraktion darauf hingewiesen, dass es betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, bei Negativverzinsung des Gemeindeguthabens Zinsen für Leasing zu bezahlen. Doch leider soll nach Angabe des Ortsbürgermeisters genau das nun gemacht werden. Der Verkauf des Traktors ist – wie uns berichtet wurde – leider auch noch nicht absehbar.

Nach kurzer Besprechung und Erörterung der Sachverhalte haben dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hahnheim, zur Unterstützung durch die Gemeinde bei der Beschaffung eines Rollcontainers für das neue Mehrzweckfahrzeug, die Ratsfraktionen der CDU, SPD und wir natürlich auch zugestimmt – Vielen Dank liebe Feuerwehrleute für euren Einsatz!

Die Gemeinderatsitzung endete erst nach 3 Stunden um 22:30 – fast schon ein neuer Rekord.

Herzlichst, Ihre Wählergruppe Hahnheim

 

Ortsgemeinde Hahnheim – Ausweisung von Bauland gegen Empfehlung des Umweltbundesamtes

Am kommenden Donnerstag den 12.12.2019 um 19:30 findet die nächste Gemeinderatsitzung statt. Unter Tagesordnungspunkt 6 wird das Thema „Ortsgemeinde Hahnheim; Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Am Baiernhübel“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB“ behandelt.

Hinter diesem sperrigen Namen versteckt sich der Versuch der Ortsgemeinde, das Bauleitplanverfahren für den neuen Bebauungsplan „Am Baiernhübel“ unter dem Mantel des § 13b Baugesetzbuch einzuleiten. Der Bebauungsplan „Am Baiernhübel“ ist nicht zu verwechseln mit dem schon seit Jahren geplanten Baugebiet „Hauptstraße-Ost“.

Was versteckt sich hinter § 13b BauGB?

Vereinfacht gesagt können Wohngebiete (mit einer Grundfläche von bis zu 10.000m²) im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ausgewiesen werden. Dieser Paragraph ist jedoch nur noch bis zum Ende dieses Jahres gültig.

 

Warum ist § 13b BauGB schlecht für uns Hahnheimer Bürger und die Natur?

  • Es gibt keine Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur
  • Es muss keine formale Umweltprüfung erfolgen und kein Umweltbericht erstellt werden
  • Der Bauungsplan muss nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
  • Es gelten stark reduzierte Bürgerbeteiligungspflichten

Sogar das Umweltbundesamt spricht sich klar gegen die Anwendung und für die Abschaffung des § 13b BauGB aus.

In der Empfehlung heißt es:

„§13 b steht damit im Widerspruch zum europäischen Recht über die Umweltprüfung bestimmter Pläne und zu den Grundsätzen des deutschen Städtebaurechts, § 13 b konterkariert das 30 ha-Ziel der Bundesregierung sowie die Bodenschutzklausel, den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, das Prinzip der Stadt der kurzen Wege sowie die selbstgesetzten Klimaschutz- und -anpassungsziele.

Im Ergebnis bewirkt § 13 b BauGB ein ungesteuertes Wachstum der Ortsränder – auch auf ökologisch sensiblen Standorten.“ (Umweltbundesamt, Positionspapier „Abschaffung des §13b BauGB“, November 2017)

 

Dies ist eindeutig ein überstürzter Versuch die Bürger von Hahnheim aus der weiteren Entwicklung Ihres Heimatortes auszugrenzen und ein Geschenk an die Investoren, die Hahnheim zunehmend ausverkaufen wollen.

 

Wir als Wählergruppe Hahnheim sind klar für die notwendige Ausweisung von Baugebieten. Jedoch sollte dies gewissenhaft und im Einklang mit der Natur erfolgen, damit Hahnheim unsere schöne Heimat bleibt und keine Spielwiese für Investoren wird.

Ihre Wählergruppe Hahnheim